Prinzip Verantwortung
Nachhaltiges Handeln für eine nachhaltige Zukunft
Verantwortungsbewusstes und soziales Handeln bestimmen seit Gründung der INP Holding AG im Jahr 2005 die Tätigkeiten unseres Unternehmens. „Sozial engagieren, verantwortlich investieren“ wurde 2012 als Leitgedanke in das Firmenlogo aufgenommen und ist prägender Ausdruck des sozialen Engagements der INP und unserer Investoren.
Die INP-Gruppe ist in Deutschland ausschließlich in der Assetklasse der Sozial- und Gesundheitsimmobilien aktiv. Wir investieren mit unseren Partnern in bedarfsgerechten und zukunftsorientierten Wohnraum, insbesondere für ältere und für pflegebedürftige Mitmenschen sowie in Form von Betreuungseinrichtungen für Kinder. Über eigene Immobilienprojekte werden neue zusätzliche Wohn- und Betreuungskapazitäten geschaffen. Damit leistet die INP-Gruppe einen wesentlichen sozialen und nachhaltigen Beitrag für die Gesellschaft in Deutschland. Uns ist bewusst, welche gesellschaftliche Aufgabe und Verantwortung damit verbunden ist.
Mit dem Bewusstsein, dass Immobilien einen großen Anteil am Energieverbrauch und an den CO2-Emissionen in Deutschland haben, nehmen wir unsere Verantwortung als Entwickler und Anbieter von Immobilieninvestments, als Bauherr von Sozial-/Gesundheitsimmobilien sowie als Asset- und Portfoliomanager des von uns verwalteten Immobilienbestandes sehr ernst. Wir sind daher bestrebt, die Energieeffizienz und die CO2-Bilanz bestehender und zukünftiger Objekte zu optimieren.
Unter Einbeziehung der bei der INP-Gruppe geltenden Mitarbeiter-Richtlinien stellt die Geschäftsführung sicher, dass die Geschäftsaktivitäten und das Verhalten gegenüber Kunden, Geschäftspartnern und Dienstleistern, aber auch gegenüber unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern selbst auf Grundlage hoher Standards gelebt werden.
Die Berücksichtigung der drei ESG-Kriterien Umwelt ("Environment"), Soziales ("Social") und Unternehmensführung ("Governance") sowohl auf Produkt- als auch auf Unternehmensebene ist für die INP-Gruppe ein kontinuierlicher Entwicklungsprozess. Die INP möchte ihren Beitrag zu einer nachhaltigen, umweltbewussten, sozialpolitischen und damit verantwortungsbewussten Welt leisten. Wir möchten einen offenen Austausch pflegen, Anregungen aufnehmen und Ideen weiterentwickeln, um diesen Weg mit unseren Partnern und Investoren gemeinsam zu gehen.
Die INP Holding AG hat sich der von den Vereinten Nationen ins Leben gerufenen Investoreninitiative PRI (Principles for Responsible Investment) angeschlossen. Gemeinsam mit ihrem internationalen Netzwerk an Unterzeichnern widmet sich die PRI-Initiative der praktischen Umsetzung der entwickelten sechs Prinzipien für verantwortliches Investieren. Ziel ist ein besseres Verständnis der Auswirkungen von Investitionsaktivitäten auf Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsthemen sowie die Unterstützung der Unterzeichner bei der Integration dieser Fragestellungen in ihre Investitionsentscheidungen.
Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken bei den Investitionsentscheidungen (Art. 3 Offenlegungsverordnung)
Die INP Invest GmbH als Kapitalverwaltungsgesellschaft innerhalb der INP Unternehmensgruppe (im folgenden „Gesellschaft“) legt einen strategischen Schwerpunkt in der Beachtung von ökologischen und sozialen Merkmalen bei nachhaltigen Investitionen. Wichtige Ziele sind dabei der Klimaschutz und die Förderungen von Investitionen in Vermögenswerte mit ausgeprägten sozialen Merkmalen.
Für die Erreichung dieser Ziele ist deren Beachtung in den Investitionsentscheidungen und auch die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken wichtig. Im Folgenden werden Nachhaltigkeitsrisiken und deren Einbeziehung in den Entscheidungsprozess näher beschrieben.
Nachhaltigkeitsrisiken
Nachhaltigkeitsrisiken bzw. Nachhaltigkeitsfaktoren sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und der Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition eines Fonds haben kann. Diese Risiken können sowohl separat als auch kumulativ auftreten; sie können einzelne Unternehmen, aber auch ganze Sektoren/Branchen oder Regionen betreffen und dabei unterschiedlich stark ausgeprägt sein. Die resultierenden Effekte können sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Fonds sowie auf die Reputation der Gesellschaft auswirken.
Nachhaltigkeitsfaktoren können auf alle bekannten Risikoarten erheblich einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Beispielhaft sind die in den nachfolgenden Abschnitten beschriebenen Risikoarten Marktrisiko/Marktpreisrisiko, Liquiditätsrisiko, Adressausfallrisiko und operationelles Risiko zu nennen.
Nachhaltigkeitsrisiken bzw. Nachhaltigkeitsfaktoren können von physischen und transitorischen Klimafaktoren ausgelöst werden.
Sowohl physische Faktoren wie z. B. Extremwetterereignisse und deren Folgen (z. B. Überflutungen, Waldbrände, Stürme) als auch langfristige Veränderungen klimatischer und ökologischer Bedingungen (z. B. Wetterunbeständigkeit, Niederschlagshäufigkeit und -menge) können dazu führen, dass Immobilien beschädigt oder sogar ganz zerstört werden.
Transitorische Risiken bzw. Faktoren bestehen im Zusammenhang mit der Umstellung auf kohlenstoffarme Wirtschaft. Beispielsweise können politische Maßnahmen und Beschränkungen zu Wertveränderungen oder zu Investitionskosten aufgrund erforderlicher Sanierungen von Immobilien führen. Auch veränderte Präferenzen von Vertragspartnern (Mieter, Käufer einer Immobilie) und gesellschaftliche Veränderungen können zu einem Rückgang der Nachfrage nach Immobilien führen, die nicht den Marktstandards, beispielsweise gemäß dem Energiebedarf oder CO2-Ausstoß, entsprechen.
Außerdem können auch Faktoren im Sinne von ESG auf die bestehenden Risikoarten ihre Wirkung entfalten.
Sofern ein Investmentvermögen im Rahmen seiner Liquiditätsanlagen Wertpapiere (wie z. B. Aktien oder Anleihen) hält, können Nachhaltigkeitsrisiken auch zu negativen Auswirkungen auf den Marktpreis dieser Vermögensgegenstände führen, wenn Emittenten nicht nachhaltig handeln und keine Investitionen in nachhaltige Veränderungen vornehmen. Das Reputationsrisiko, das aus nicht-nachhaltigem Handeln von Emittenten entsteht, kann sich ebenfalls negativ auswirken.
Risikoarten
Marktrisiko / Marktpreisrisiko
Durch Investitionen in Immobilien, die weder nachhaltig gebaut und/oder nachhaltig bewirtschaftet werden oder niedrige Ausprägungen von Nachhaltigkeitsfaktoren aufweisen, kann dies zu Abwertungen bzw. Wertverlusten bei den Immobilien führen. Ebenso können abrupte Änderungen von Marktmeinungen dazu führen, dass Investitionsobjekte erheblich an Wert verlieren bzw. wertlos werden.
Liquiditätsrisiko
Es besteht das Risiko, dass in der Investitionsphase das Eigenkapital von Investmentvermögen nicht oder nicht in ausreichendem Maße platziert werden kann, da sich entweder die Anforderungen an Nachhaltigkeitskriterien seitens der Investoren ändern oder sich die gesetzlichen Vorgaben zwischenzeitlich geändert haben, die seitens der Gesellschaft nicht oder nicht ausreichend umgesetzt werden können. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass durch veränderte Marktmeinungen oder veränderte Meinungen oder Anforderungen von investierten Anlegern Fondsanteile zurückgegeben werden und dadurch ein Objektverkauf nötig ist. Die ungeplante Anteilsrückgabe kann deshalb Auswirkungen auf die Liquidität und Diversifikation eines Sondervermögens haben.
Die zukünftige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren in der Wertermittlung zu veräußernder Objekte kann zu dem Ergebnis führen, dass diese Objekte aufgrund unzureichender oder fehlender Einhaltung von ESG-Kriterien an Wert verlieren. Dies könnte dazu führen, dass der Verkaufserlös signifikant unter die bisherigen Erwartungen sinkt. Falls Anteilsrückgaben durch einen solchen Veräußerungserlös zu refinanzieren wären, könnten diese temporär ausgesetzt bzw. verschoben werden.
Adressausfallsrisiko
Durch die notwendige Erfüllung von Nachhaltigkeitsfaktoren basierend auf gesetzlichen Anforderungen kann es zu erhöhten Kosten bis hin zu Ausfällen bei Betreibergesellschaften kommen.
Operationelles Risiko
Durch zusätzliche gesetzliche Auflagen zur Verbesserung der Nachhaltigkeitsfaktoren erhöhen sich die operationellen Risiken des gesamten Investmentprozesses.
Nachhaltigkeitsrisiken bzw. -faktoren im Investmentprozess des "INP Deutsche Pflege Invest III"
Die Gesellschaft bezieht im Rahmen des Ankaufs von Vermögensgegenständen für den offenen Spezial-AIF "INP Deutsche Pflege Invest III" alle relevanten finanziellen Risiken in ihre Anlageentscheidung mit ein und bewertet diese fortlaufend. Dabei werden auch relevante Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt, welche wesentliche negative Auswirkungen auf die Rendite einer Investition haben können, sowie die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen einer Anlageentscheidung auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Unter Nachhaltigkeitsfaktoren werden dabei Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte, die Bekämpfung von Korruption und Bestechung u. ä. verstanden.
Als relevantes Nachhaltigkeitsrisiko wird ein Ereignis oder eine Bedingung im Bereich Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung bezeichnet, dessen beziehungsweise deren Eintreten wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte.
Erläuterung der Berücksichtigung von Nachhaltigkeit beim Ankauf von Vermögensgegenständen
Nachhaltigkeitsfaktoren sind Bestandteil der Prüfung im Ankauf jedes einzelnen Schrittes des mehrstufigen Investmentprozesses und werden auf folgende Art und Weise berücksichtigt:
1. Die Gesellschaft prüft potenzielle Investitionen im Rahmen der Sorgfaltsprüfung daraufhin, welche Nachhaltigkeitsfaktoren zu Risiken führen könnten.
2. Anhand der Bewertung erfolgt die Ableitung potenzieller Risiken.
3. Anschließend integriert die Gesellschaft die Einschätzung zu Risiken in den Ankaufsbericht.
Die Gesellschaft berücksichtigt diese Einschätzung bei der Anlageentscheidung.
Nach Erwerb eines Vermögensgegenstandes werden die Nachhaltigkeitsrisiken in operativen Risikomanagementprozessen während der Haltedauer der Vermögensgegenstände regelmäßig überprüft und Maßnahmen entsprechend abgeleitet.
Da sich Nachhaltigkeitsrisiken unterschiedlich stark auf einzelne Unternehmen, Branchen und Anlageregionen auswirken können, verfolgt die INP-Gruppe im Investmentprozess den Ansatz einer möglichst breiten Streuung der Immobilien bzgl. der Mieter/Pächter und der Regionen, um die Auswirkungen eines Eintritts von Nachhaltigkeitsrisiken auf der Portfolioebene zu reduzieren.
Nachhaltigkeitsfaktoren können dazu führen, dass Investitionen nicht getätigt werden oder bei der Anlageentscheidung durch bestimmte risikomindernde Maßnahmen angemessen gesteuert werden.
Zusammenfassend besteht die Strategie der Gesellschaft im Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken darin, diese umfassend auf den Stufen der Investitions- und laufenden Bewirtschaftungsprozesse zu berücksichtigen, sie mit Hilfe eines hinsichtlich der Mieter/Pächter und der Anlageregionen diversifizierten Portfolios zu reduzieren und gleichzeitig durch Einbindung des Risikomanagements eine laufende Kontrolle und Überprüfung der Nachhaltigkeitsrisiken einer angemessenen Einbeziehung sicherzustellen.
Angaben zur Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 Offenlegungsverordnung)
Die INP Invest GmbH berücksichtigt derzeit auf Ebene des Unternehmens nicht die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Eine Beachtung, Erhebung und Veröffentlichung von nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren setzen voraus, dass ein entsprechender Prozess nach Maßgabe der regulatorischen Vorgaben umgesetzt wird. Auf Grund der noch nicht finalisierten regulatorischen Vorgaben werden die nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren derzeit nicht beachtet.
Angaben zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in die Vergütungspolitik (Art. 5 Offenlegungsverordnung)
Die Vergütungsrichtlinie der INP Invest GmbH wurde im Einklang und gemäß den Vorgaben des § 37 Abs. 2 KAGB i. V. m. Anhang II der Richtlinie 2011/61/EU eingerichtet, die mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement vereinbar ist. Sie stellt sicher, dass die Vergütungspolitik mit den Risikoprofilen und Vertragsbedingungen der von ihr verwalteten AIF im Einklang steht und Mitarbeiter nicht ermutigt werden, Risiken einzugehen, die damit unvereinbar sind. Zudem stellt die INP Invest GmbH auf dieser Grundlage sicher, dass die Vergütungsrichtlinie mit den eigenen Geschäftsstrategien, Zielen, Werten und Interessen und der von ihr verwalteten AIF und Anleger solcher AIF vereinbar ist. Die Vergütungsrichtlinie umfasst zudem Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten.
Alle Mitarbeiter der INP Invest GmbH erhalten eine fixe und keine variable Vergütung. Die Angemessenheit der Vergütung ergibt sich aus dem Verantwortungsbereich. Sofern Nachhaltigkeitsaspekte relevant sind, werden diese in den Aufgabenbereich integriert.
Mit der Vergütungspolitik berücksichtigt die INP Invest GmbH, dass keine finanziellen Anreize gesetzt werden, besondere Risiken (inkl. Nachhaltigkeitsrisiken) im Rahmen von Investitionsentscheidungen einzugehen bzw. die Existenz von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen zu vernachlässigen. Ziel der INP Invest GmbH ist es, im bestmöglichen Interesse des jeweiligen Investmentvermögens zu handeln.