Hinweisgeber-INP

Compliancegerechtes Handeln

Hinweisgeber

Sichere Meldung von potenziellem Fehlverhalten

Die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen sowie unternehmensinternen Richt- und Leitlinien (Organisations- und Arbeitsanweisungen etc.) hat innerhalb der INP-Gruppe eine zentrale Bedeutung. Das Bekenntnis der Geschäftsführung, der Führungskräfte und aller Mitarbeiter zur Compliance trägt maßgeblich zum unternehmerischen Erfolg der Unternehmensgruppe bei. Um die Einhaltung dieser Werte zu gewährleisten und mögliche Risiken aus Verstößen zu vermeiden oder zu minimieren, ist es entscheidend, dass Verstöße frühzeitig erkannt, geklärt und abgestellt werden.

Wir bauen auf die Bereitschaft unserer Mitarbeiter und Geschäftspartner, bei Verdacht auf mögliche Unregelmäßigkeiten und Verstöße hinzuweisen. Ziel ist es, zum Melden von solchen Fehlverhalten zu ermutigen und explizit auf den Ausschluss von nachteiligen Konsequenzen als Folge solcher Meldungen hinzuweisen.

Mitarbeiter und externe Dritte können Hinweise über potenzielle oder tatsächliche Verstöße an die interne Meldestelle der INP-Gruppe oder an eine externe Meldestelle melden.


Interne Meldestelle

Zur Meldung von Hinweisen auf potenzielle Verstöße hat die INP-Gruppe ein elektronisches Meldeverfahren eingerichtet. Das elektronische Meldeverfahren gewährleistet eine anonyme Möglichkeit der Meldung und – bei Abgabe vertraulicher persönlicher Informationen – eine sichere verschlüsselte Übermittlung dieser Informationen sowie deren vertrauliche Verarbeitung.

Elektronisches Hinweisgeber-System der INP-Gruppe

Sofern einem intern gemeldeten Verstoß nicht abgeholfen wurde oder nach Auffassung der hinweisgebenden Person keine geeigneten Folgemaßnahmen ergriffen wurden, bleibt es der hinweisgebenden Person unbenommen, sich an eine externe Meldestelle zu wenden.
 

Externe Meldestellen

Als externe Meldestelle fungieren:

  • bei Meldung aufsichtsrechtlicher Verstöße betreffend die INP Invest GmbH als Kapitalverwaltungsgesellschaft:

    Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
    Hinweisgeberstelle
    Graurheindorfer Straße 108
    53117 Bonn

    Meldestelle der BaFin
     
  • bei Meldung sonstiger Verstöße betreffend Gesellschaften innerhalb der INP-Gruppe:

    Bundesamt für Justiz
    Externe Meldestelle des Bundes
    53094 Bonn

    Meldestelle des Bundesamt für Justiz