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02.06.2021

Kabinett beschließt Pflegereform

In Fortsetzung der Konzertierten Aktion Pflege hat das Bundeskabinett ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen. Das gab das Bundesgesundheitsministerium heute bekannt.

Pflegekräfte sollen regelhaft nach Tarif bezahlt werden: Ab dem 1. September 2022 sollen nur noch Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen werden, die ihre Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif oder kirchenarbeitsrechtlichen Regelungen bezahlen oder mindestens in Höhe eines Tarifvertrages oder einer kirchenarbeitsrechtlichen Regelung entlohnen. Die Bezahlung nach Tarif wird vollständig refinanziert. Für Einrichtungen, die selbst nicht tarifgebunden sind, wird eine Refinanzierung der gezahlten Löhne bis zur Höhe von 10 % über dem Durchschnitt der regional geltenden Tariflöhne gewährleistet. Um prüfen zu können, ob die in den Pflegesatzvereinbarungen angegebenen Löhne auch tatsächlich bezahlt werden, erhalten Pflegekassen erweiterte Nachweisrechte.

Pflegebedürftige sollen nicht überfordert werden: Damit Pflegebedürftige und ihre Angehörigen durch den Anstieg der Kosten nicht überfordert werden, zahlt die Pflegeversicherung bei der Versorgung im Pflegeheim künftig neben dem nach Pflegegrad differenzierten Leistungsbetrag einen Zuschlag zu den Pflegekosten, der mit der Dauer der Pflege steigt.

Pflegefachkräfte sollen mehr entscheiden dürfen: Pflegefachkräfte erhalten künftig mehr Entscheidungsbefugnisse bei der Auswahl des richtigen Hilfsmittels und Pflegehilfsmittels im Sinne der Pflegebedürftigen.

Ausbau der Kurzzeitpflege: Um einen kurzfristig höheren pflegerischen Versorgungsbedarf z. B. nach einer Krankenhausbehandlung sicherzustellen, soll die Kurzzeitpflege deutlich ausgebaut werden. Dafür soll auch der Leistungsbeitrag der Pflegeversicherung um 10 % angehoben werden. Zudem wird ein neuer Anspruch auf eine bis zu zehntägige Übergangspflege eingeführt, für den Fall, dass im Anschluss an eine Krankenhausversorgung eine Pflege im eigenen Haushalt oder etwa in einer Kurzzeitpflege nicht sichergestellt werden kann.

Pflegeversicherung soll Bundeszuschuss erhalten: Ab dem Jahr 2022 soll die Pflegeversicherung einen pauschalen Bundeszuschuss in Höhe von jährlich 1 Mrd. EUR erhalten. Außerdem wird der Beitragszuschlag für Kinderlose um 0,1 %-Punkte angehoben. Hierdurch würde die Pflegeversicherung zusätzlich 400 Mio. EUR pro Jahr erhalten.

Für Pflegeheime soll einheitlicher Personalschlüssel gelten: In der stationären Altenpflege soll ein einheitliches Personalbemessungsverfahren eingeführt werden. Damit wird anhand der jeweiligen Bewohnerstruktur für jedes Heim der Personalbedarf berechnet. Bereits seit 1. Januar 2020 können die Pflegeheime vor diesem Hintergrund 20.000 zusätzliche Pflegehilfskräfte einstellen. Ab 1. Juli 2023 sollen bundeseinheitliche Personalanhaltszahlen vorgegeben werden, die weitere Einstellungen zusätzlicher Pflegekräfte ermöglichen.


Quelle: CAR€ Invest, 2. Juni 2021