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22.04.2020

Höhere Mindestlöhne, mehr Urlaub

Gut 1,2 Mio. Menschen arbeiten in der Altenpflege. Ob Hilfskraft oder Pflegefachkraft: Für alle gelten künftig höhere Mindestlöhne. Das regelt eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums, mit der sich das Bundeskabinett befasst hat.

Für Pflegehilfskräfte werden ab 1. Mai 2020 die Mindestlöhne in vier Schritten bis zum 1. April 2022 auf im Osten und im Westen einheitliche 12,55 EUR pro Stunde steigen. Bereits ab dem 1. September 2021 wird es keine regional unterschiedlichen Pflegemindestlöhne mehr geben.

Die Pflegekommission hat darüber hinaus zum ersten Mal einen Mindestlohn für qualifizierte Pflegehilfskräfte und für Pflegefachkräfte festgelegt: Für qualifizierte Hilfskräfte mit einer einjährigen Ausbildung wird ab 1. April 2021 ein Mindestlohn von 12,50 EUR (im Westen) beziehungsweise 12,20 EUR (im Osten) gelten. Ab 1. April 2022 sind es dann in Ost und West 13,20 EUR. Pflegefachkräfte mit dreijähriger Ausbildung werden ab dem 1. Juli 2021 bundesweit mindestens 15 EUR erhalten, ab dem 1. April 2022 soll der Mindestlohn 15,40 EUR betragen.

Zusätzlich zum gesetzlichen Urlaubsanspruch wird es für alle Beschäftigte in der Pflege weitere bezahlte Urlaubstage geben: bei Beschäftigten mit einer Fünf-Tage-Woche für das Jahr 2020 fünf Tage. Für die Jahre 2021 und 2022 wird der Anspruch auf jeweils sechs zusätzliche Tage steigen.

Die Pflegekräfte tragen eine große Verantwortung für das Leben und die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. Das zeigt nicht zuletzt auch die aktuelle Corona-Pandemie. Um dem gerecht zu werden und die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern, hatte die Bundesregierung im Juli 2018 die Konzertierte Aktion Pflege ins Leben gerufen. Mit der Verordnung des Bundesarbeitsministeriums setzt die Bundesregierung Empfehlungen der Pflegekommission um. Diese hatte höhere Mindestlöhne und mehr Urlaubstage empfohlen.


Quelle: www.bundesregierung.de, 22. April 2020